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   BSG, 13.11.1990 - 1 RA 55/88   

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https://dejure.org/1990,10373
BSG, 13.11.1990 - 1 RA 55/88 (https://dejure.org/1990,10373)
BSG, Entscheidung vom 13.11.1990 - 1 RA 55/88 (https://dejure.org/1990,10373)
BSG, Entscheidung vom 13. November 1990 - 1 RA 55/88 (https://dejure.org/1990,10373)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berechnung einer Witwenrente nach alten oder neuem Hinterbliebenenrecht - Teleologische Extension des Art. 2 § 17a Abs. 2 AnVNG (Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetz) - Vertrauensschutz durch Ermöglichung der Wahl des alten Hinterbliebenenrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 16.11.1989 - 5 RJ 71/88

    Übereinstimmende Erklärung der Ehegatten iS. von Art. 2 § 18 Abs. 3 ArVNG

    Auszug aus BSG, 13.11.1990 - 1 RA 55/88
    Denn der 5. Senat hat auf die Anfragen des erkennenden Senats vom 20. Juni 1990 (in den Streitsachen 1 RA 41/88, 55/88, 71/89 und 13/90) sowie des 4. Senats vom 16. August 1990 (in den Streitsachen 4 RA 79/88, 2/89, 2/90, 6/90, 34/90 und 36/90) mit Beschluß vom 12. September 1990 ausgesprochen, daß er an seiner in den Urteilen vom 6. September 1989 (5 RJ 70/88), 15. November 1989 (5 RJ 60/88) und 16. November 1989 (5 RJ 71/88) vertretenen Rechtsauffassung nicht mehr festhält.
  • BSG, 15.11.1989 - 5 RJ 60/88

    Verfassungsmäßigkeit von § 1281 RVO und Art. 2 § 23b ArVNG

    Auszug aus BSG, 13.11.1990 - 1 RA 55/88
    Denn der 5. Senat hat auf die Anfragen des erkennenden Senats vom 20. Juni 1990 (in den Streitsachen 1 RA 41/88, 55/88, 71/89 und 13/90) sowie des 4. Senats vom 16. August 1990 (in den Streitsachen 4 RA 79/88, 2/89, 2/90, 6/90, 34/90 und 36/90) mit Beschluß vom 12. September 1990 ausgesprochen, daß er an seiner in den Urteilen vom 6. September 1989 (5 RJ 70/88), 15. November 1989 (5 RJ 60/88) und 16. November 1989 (5 RJ 71/88) vertretenen Rechtsauffassung nicht mehr festhält.
  • BSG, 06.09.1989 - 5 RJ 70/88

    Übereinstimmende Erklärung nach Art. 2 § 18 Abs. 3 S. 1 ArVNG

    Auszug aus BSG, 13.11.1990 - 1 RA 55/88
    Denn der 5. Senat hat auf die Anfragen des erkennenden Senats vom 20. Juni 1990 (in den Streitsachen 1 RA 41/88, 55/88, 71/89 und 13/90) sowie des 4. Senats vom 16. August 1990 (in den Streitsachen 4 RA 79/88, 2/89, 2/90, 6/90, 34/90 und 36/90) mit Beschluß vom 12. September 1990 ausgesprochen, daß er an seiner in den Urteilen vom 6. September 1989 (5 RJ 70/88), 15. November 1989 (5 RJ 60/88) und 16. November 1989 (5 RJ 71/88) vertretenen Rechtsauffassung nicht mehr festhält.
  • BSG, 29.06.1989 - 5 RJ 23/88

    Erklärung nach § 1251a Abs. 2 S. 1 und 2 RVO nach dem Tode des versicherten

    Auszug aus BSG, 13.11.1990 - 1 RA 55/88
    Die Sonderregelungen für den Fall des Todes der Mutter nach Ablauf der Kindererziehungszeit, die im Gesetzentwurf der Bundesregierung zum HEZG noch nicht vorhanden waren (BT-Drucks 10/2677, S. 3), sind aufgrund von Bedenken des Bundesrates und des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung eingefügt worden und sollten dem Umstand Rechnung tragen, daß es beim Tod der Mutter nach dem 31. Dezember 1985 wegen der Anrechnung eigenen Einkommens des Vaters auf die Witwerrente häufig nicht zu einer derartigen Leistung kommen wird und daher die Kindererziehungszeit beim Tod der Mutter ohne das nachträgliche alleinige Erklärungsrecht des Vaters zumeist verfallen würde (vgl. Urteil des 5. Senats vom 29. Juni 1989 - 5 RJ 23/88 - BSGE 65, 181, 183 = SozR 2200 § 1251a Nr. 4).
  • LSG Berlin, 23.03.1990 - L 1 An 32/88

    Aufklärungspflicht; Tod des Versicherten; Erklärungsabgabe

    Auszug aus BSG, 13.11.1990 - 1 RA 55/88
    Für eine unbewußte Regelungslücke spricht bereits, daß andernfalls das neue Hinterbliebenenrentenrecht als Folge des Wegfalls des gesetzlichen Gestaltungsrechts für den Überlebenden sogar dann gelten würde, wenn die Frist nicht ausgeschöpft werden konnte, weil z.B. der Versicherungsfall bereits am 1. Tag der Frist (1. Januar 1986; vgl. LSG Berlin, Urteil vom 23. März 1990 - L 1 An 32/88 -: Tod am 2. Januar 1986) oder während der Frist nach einer Zeit beschränkter oder ausgeschlossener Handlungsfähigkeit infolge längerer und schwerer Krankheit oder geistiger Leistungsminderung eingetreten ist.
  • LSG Hessen, 11.09.1995 - L 13 An 27/94

    Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte

    Es sind auch keine stichhaltigen oder zwingenden Gründe erkennbar, die es rechtfertigen könnten, dem vom Wortsinn ("für jeden Kalendermonat") her eindeutigen Gesetzeswortlaut etwa im Wege einer teleologischen Auslegung (vergleiche dazu BSG vom 13. November 1990 -- 1 RA 55/88) entsprechend der Verwaltungsübung der Beklagten "umzudeuten".
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